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Informationen für Zuweiser

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2008 vom 17. Februar 2010. Der BSVW führt separate Spenden- und Geldauflagenkonten. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfängerder bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.

Der BSVW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangen Geldauflagen termingerecht.

Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen herzlich dafür!

Ihr Ansprechpartner:

Sabine Mieth
Telefon (02 31) 55 75 90 - 0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund

Fax: 02 31/55 75 90-22
E-Mail: mieth@bsvw.de

 

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