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Informationen - Wissenswertes

Welche Sehbehinderungen sind der Blindheit gleich zu achten?

Gemäß den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) liegt eine andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vor, dass diese einer Blindheit gleich zu achten ist:

  1. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30º vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50º unberücksichtigt bleiben,
  2. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15º vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50º unberücksichtigt bleiben,
  3. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5º vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50º unberücksichtigt bleiben,
  4. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5º vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50º unberücksichtigt bleiben.

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aus: Sozial-Broschüre, Pro Retina, 2. Auflage, Aachen 2006

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