
Die Formulierung "Barrierefreie Umwelt" beschreibt den Gedanken, dass Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichen Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. Deshalb sollen alle Bereiche des Lebens nach Möglichkeit so ausgestaltet werden, dass Sie für jeden zugänglich sind. Neben den Bereichen Internet und Verwaltungskommunikation sind vor allem Fragen des barrierefreien Bauens und Wohnens im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Zahlreiche Initiativen und Projekte in NRW beschäftigen sich mit diesen Themen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind dabei viele Punkte interessant.
So zum Beispiel: die sichere selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder die ihrer Behinderung entsprechende Einrichtung von Wohnung und Arbeitsplatz.
Den Text des BGG NRW finden Sie unter
www.lbb.nrw.de/gleichstellungsgesetz/bgg_nrw.html
Die Texte aller Verordnungen zum BGG NRW finden Sie unter
www.lbb.nrw.de/gleichstellungsgesetz/verordnungen.html
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