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Spenden und Geldauflagen

Spenden und Geldauflagen zugunsten des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V. (BSVW)

Als gemeinnützige Organisation ist der BSVW e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Dazu gehören neben Spenden auch die Zuweisung von Geldbußen, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten bemühen.

Spenden und Zuschüsse von Bürgern und Organisationen sowie Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbst bestimmtes Leben erhalten. In 38 Beratungs- und Begegnungszentren bieten wir flächendeckend in Westfalen wohnortnah Hilfe und Unterstützung an.

Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an

Sabine Mieth
Telefon (02 31) 55 75 90 - 0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund

Fax: 02 31/55 75 90-22
E-Mail: mieth@bsvw.de

Unser Spendenkonto:

Stadtsparkasse Dortmund
Konto 301 001 568
Bankleitzahl 440 501 99

Unser Konto für Geldauflagen:

Bank für Sozialwirtschaft
Konto 722 3800
Bankleitzahl 370 205 00

 

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