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Aktuell - Neuigkeiten

Dienstag  22.01.2008 Wer ist zuständig für die Aufgaben der aufgelösten Versorgungsverwaltung?

Seit dem 2. Januar 2008 informiert eine Hotline alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen kommunalen Behördenzuständigkeiten, die sich nach Auflösung der Versorgungsverwaltung ergeben haben. Zukünftig sind die Kreise und kreisfreien Städte u.a. für das Schwerbehindertenrecht zuständig. "Für mich ist es wichtig, dass die Menschen mit Behinderung jetzt umfassend darüber informiert werden, wo genau sie ihre Anträge stellen können und wann und wie die Mitarbeiter für sie erreichbar sind", sagte die Landesbehindertenbeauftragte am 2. Januar 2008 in Düsseldorf. "Die Menschen brauchen jetzt einen Wegweiser. Damit Fragen zur Zuständigkeit einfach und schnell beantwortet werden können, habe ich in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Info-Hotline eingerichtet.

Der Landtag hat am 24. Oktober 2007 das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die elf nordrhein-westfälischen Versorgungsämter wurden danach zum 31. Dezember 2007 aufgelöst. Das Gesetz weist die Zuständigkeit für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ab Januar 2008 den Kreisen und kreisfreien Städten zu. Sie gewähren zukünftig auch das Elterngeld. Für das soziale Entschädigungsrecht, das Hilfen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht, sind nach Auflösung der Versorgungsämter die Landschaftsverbände Rheinland in Köln und Westfalen-Lippe in Münster zuständig.

Detaillierte Informationen über die neuen Zuständigkeiten sind ab dem 2. Januar 2008 unter der Hotline-Nummer 0800-700 9 500 zu erhalten. Der Anruf ist kostenlos. Im Internet finden Sie unter www.callnrw.de/versorgung eine Suchmaschine, die gut funktioniert. Dort können Sie ihren Wohnort eingeben und dann die zuständige Behörde mit Anschrift, Telefonnummer und oft auch Öffnungszeiten ablesen.

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